uvex Gesamtkatalog 2023

152 EN149:2001+A1:2009 Atemschutzgeräte – filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel Alle uvex Atemschutzmasken sind gemäß der Europäischen Norm 149 geprüft und zugelassen. Die Norm definiert verschiedenste Anforderungen an eine Atemschutzmaske mit dem Ziel, dem Anwender den höchsten Schutz und besten Komfort zu bieten. Die Norm unterteilt die Atemschutzmasken je nach Filterleistung und Leckage in drei Schutzklassen: DiewichtigstenPrüfungenaus der EN149 sind: • Messung des Ein- und Ausatemwiderstands • Prüfung des Ausatemventils • Sichtprüfung (Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung) • Bestimmung der Filterleistung (Schutzklasse) • Optional: Durchführung der Dolomitstaubprüfung Ausführlichere Informationen zu den Atemschutz Normen und Richtlinien finden Sie unter: https://ures.uvex.de FFP 1 FFP 2 FFP 3 *AGW = Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bis zu der keine Schädigungen (chronisch oder akut) zu erwarten sind, wenn Beschäftigte dort an fünf Tagen der Woche jeweils acht Stunden arbeiten. Der AGW löst die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) sowie die technische Richtkonzentration (TKR) ab – solange diesen beiden Werte jedoch noch nicht vollständig im AGW berücksichtigt werden, können sie übergangsweise noch für die Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen werden. Damit Sie die jeweilige Schutzstufe direkt auf den ersten Blick erkennen können, sind alle uvex FFP1 Masken in blau, die FFP2 Modelle in orange und die FFP3 Masken in schwarz gekennzeichnet. Neben den Standardprüfungen bestehen alle uvex Atemschutzmasken außerdem die Zusatzanforderung der Dolomitstaubprüfung und tragen damit die D-Kennzeichnung. Die uvex Atemschutzprodukte bieten somit beste Atemfähigkeit auch bei starkem Staubaufkommen und längerer Nutzung. Die uvex Atemschutzmasken entsprechen den gegenwärtigen Gesetzgebungen der EU. Alle Atemschutzgeräte fallen in die PSA Kategorie III (hohe Risiken). FFP1 Atemschutzmasken weisen ein Filtervermögen von mind. 80% auf und filtern bis zu einem 4-fachen des jeweiligen Grenzwertes (AGW*). Die Masken eignen sich für Partikel, die weder toxisch noch fibrogen wirken. Für gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Partikel, Stäube und Nebel eigenen sich FFP2 Atemschutzmasken. Sie filtern mind. 94% und sind bis zu einem 10-fachen des jeweiligen Grenzwertes (AGW*) einsetzbar. Mit einer Filterleistung von mind. 99% entsprechen FFP3 Masken der höchsten Schutzklasse. Sie filtern bis zu einem 30-fachen des jeweiligen Grenzwertes (AGW*) und eignen sich für den Schutz vor giftigen Partikeln, Stäuben und Nebel.

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